Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Augustusberg – Hotel & Restaurant I Inh. Cornelia Liebig I Augustusberg 15 1 01816 Bad Gottleuba
1. Geltungsbereich
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Augustusberg – Hotel & Restaurant (nachfolgend: Hotel genannt) abgeschlossen werden, sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels an den Kunden (nachfolgend: Veranstalter genannt), wie auch die Nutzung der Hotelzimmer, Veranstaltungsräume und des Wellnessbereiches.
- Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer, Räume und Flächen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.
2. Allgemeine Regelungen zur Buchung von Hotelzimmern
- Reservierungen und Optionen
- Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Der Vertrag kann grundsätzlich nicht einseitig gelöst werden. Ein Rücktritt kann grundsätzlich nur im Einverständnis mit dem Hotel erfolgen.
- Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer und alle anderen Leistungen anderweitig zu verkaufen.
- Eine ausdrücklich als solche bezeichnete unverbindliche Option ist bis spätestens 30 Kalendertage vor dem Ankunftstag verbindlich zu machen oder zurückzugeben. Bestätigte Optionen werden wie feste Reservierungen behandelt. Das Hotel ist ohne rechtzeitige verbindliche Bestätigung der Option berechtigt, die freigehaltene Leistung anderweitig zu vergeben.
- Vorauszahlungen und Tarife
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
- Leistungen und Tarife werden vom Inhaber frei festgelegt.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Anreise des Gastes eine Vorauszahlung zu fordern. Das Hotel behält sich vor, nach Ablauf einer Woche oder einem Umsatzvolumen ab 500 € vom Gast die Begleichung einer Zwischenrechnung zu verlangen.
- Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt oder reserviert hat, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:
- Stornobedingungen für Zimmereinheiten pro Nacht (ZE) gelten wie folgt:
- 01–02 ZE bis 5 Tage vor Anreise kostenfrei, bis 2 Tage vor Anreise 30%, danach 90%.
- 03–06 ZE bis 10 Tage vor Anreise kostenfrei, bis 5 Tage vor Anreise 30%, danach 90%.
- Ab 07 ZE bis 20 Tage vor Anreise kostenfrei, bis 10 Tage vor Anreise 30%, bis 5 Tage vor Anreise 50%, danach 90% des Gesamtbetrages.
- Das Hotel behält sich vor, für bestimmte Saisonzeiten die Stornierungsfristen anders zu definieren.
- Stornobedingungen für Zimmereinheiten pro Nacht (ZE) gelten wie folgt:
- Die Stornokosten sind bezogen auf den vereinbarten Preis der bestellten Leistungen. Stornierungsgebühren werden um den Betrag der Logis vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer zum bestellten Termin erzielt werden können.
- Anfragen für Zimmerreservierungen, die über das Internet bestätigt werden, sind möglichst kurzfristig zu bestätigen. Das Hotel behält sich das Recht vor, die getätigten Buchungen innerhalb von 24 Stunden zu revidieren, sollte eine parallele Reservierung vor Ort entstanden sein.
- Bereitstellung und Zahlung
- Reservierte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 14:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.
- Am Abreisetag sind die Zimmer bis 11:00 Uhr zu räumen.
- Hotelrechnungen sind grundsätzlich ohne Abzug von Skonto bei Abreise in bar oder Kartenzahlung fällig.
- Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem am Fälligkeitstag geltenden Basiszinssatz zu berechnen.
3. Preise
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer und Bedienungsgeld ein.
- Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
- Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete sowie bei weiteren veranlassten Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
- Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin von seinem Recht zum Rücktritt Gebrauch machen.
- Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen. Bei einem späteren Rücktritt werden 70% des Speisenumsatzes fällig.
5. Rücktritt des Hotels
- Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen und Leistungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte Vorauszahlung trotz Fristsetzung nicht geleistet, ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.